Brandschutzhelferausbildung

Mit unserem Team bilden wir in ihrem Betrieb die erforderlichen Brandschutzhelfer aus. Wir legen besonderen Wert auf praxisnahe und kundenorientierte Ausbildung der Mitarbeiter. Unsere Dozenten besitzen die erforderlichen Voraussetzungen und verfügen über Erfahrungen durch Einsatz in Berufs- und Freiwillige Feuerwehr. Als Brandschutzunternehmen mit Sitz in Alstätte sind wir in Ahaus, im gesamten Kreis Borken, dem Münsterland und teilen von NRW unterwegs.

FAQ

Die rechtliche Verpflichtung für Unternehmen zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie aus Abschnitt 7.3 der neuen ASR A2.2. Brandschutzhelfer verfügen über die Kenntnis im Umgang mit Feuerlöschern und können im Brandfall richtig reagieren.
Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Hierbei ist aber auch Schichtarbeit, Urlaub etc. zu berücksichtigen. Eine größere Anzahlvon Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei derAnwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großerräumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Der Brandschutzhelfer-Lehrgang folgende Themen in der Theorie, 

1. Grundzüge des Brandschutzes
– Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen– häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuer-gefährlichen und brennbaren Stoffen– betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch aufspezielle Produktionsabläufe

2. Betriebliche Brandschutzorganisation– Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05„Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“– Alarmierungswege und -mittel– betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen– Sicherstellung des eigenen Fluchtweges– Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung“

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen– Brandklassen A, B, C, D und F– Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln– geeignete Feuerlöscheinrichtungen– Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenenFeuerlöscheinrichtungen
–  Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen undWandhydranten

4. Gefahren durch Brände– Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)– thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)– mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)– besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oderhohe Brandlasten)

5. Verhalten im Brandfall– Alarmierung– Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung– Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten– ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. An-sprechpersonen für die Feuerwehr)– Löschen von brennenden Personen
Ja jeder Teilnehmer erlernt den richtigen Umgang mit Feuerlöschern und brandschutztechnischen Einrichtungen. Je nach Witterung simulieren wir außerdem eine Fettexplosion und einen Spraydosenzerknall. Ab Sommer 2022 kommt außerdem unser Rauchdemo Haus bei der Ausbildung zum Einsatz. 
Nein die Brandschutzhelferausbildung muss alle 3-5 Jahre erneuert werden.