Willkommen bei
Brandschutztechnik Pohlschröder
Auf unserer Homepage möchten wir Euch unsere Dienstleistungen, die wir rund um Ahaus, dem Münsterland und Teilen des Ruhrgebiets anbieten, näher erläutern. Durch unsere ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist der vorbeugende und organisatorische Brandschutz für uns zur Leidenschaft geworden. Durch meinen Beruf als Schornsteinfegermeister begann ich schon früh, mich mit dem Thema Brandschutz auseinander zu setzen. Wir freuen uns über Euer Interesse an unser Leistungsportfolio.
Beratung
Als Brandschutzbeauftragter und Brandschutztechniker mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation ist die Beratung für uns ein wichtiger Baustein.
Optimale Kundenbetreuung
Professionelle Beratung spielt für uns eine wichtige Rolle. Bei der Ausführung unserer Tätigkeiten sowie der Auswahl von Produkten spielen auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz eine Rolle.
Umfangreiches Leistungspaket
Wir bieten Ihnen nachhaltige und sichere Produkte für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen, decken dabei natürlich auch den Privatbereich ab.
Qualifizierte Schulungen
Unser Schulungsangebot umfasst Brandschutz-unterweisungen auf höchstem Niveau, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Unsere Leistungen
Brandschutzbeauftragter & Brandschutztechniker (TÜV)
Brandschutzhelferausbildung
Brandschutzunterweisung
Feuerlöscher mit Wartung und Instandhaltung
Rauchwarnmelder
Hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wir finden sicherlich das passende Produkt, welches ihren Ansprüchen gerecht wird.
Schornsteinfegertätigkeiten
Über uns
Lerne uns kennen
Mein Name ist Philipp Pohlschröder und als Schornsteinfegermeister fing ich bereits 2019 an mich im Brandschutzsektor zu spezialisieren. Durch meine ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr hatte ich die Möglichkeit, mein Hobby mit zum Beruf zu machen…
Aktuelles
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Sonderausgabe Rauchwarnmelder Info für Vermieter
Viele Rauchwarnmelder in NRW haben ihre Lebensdauer erreicht – Vermieter sollten jetzt handeln, um Sicherheit zu gewährleisten.
Seit über zehn Jahren besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern. Viele der damals installierten Geräte müssen nun ersetzt werden. Vermieter sind laut aktueller Rechtslage für den betriebsbereiten Zustand und die regelmäßige Wartung verantwortlich – und damit auch für den rechtzeitigen Austausch veralteter Melder.