Rauchwarnmelder

Jährlich kommen in Deutschland fast 400 Menschen durch Brände ums Leben. Meist werden sie im Schlaf von giftigem Brandrauch überrascht.
Hier im Westmünsterland und in der Umgebung rund um Ahaus sind wir als Schornsteinfegerbetrieb Ansprechpartner wenn es um die Brandsicherheit in den eigenen vier Wänden geht. Wir unterstützen bei der richtigen Auswahl von Rauchwarnmeldern. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Montage und Wartung. Dies ist besonders für Mietobjekte Interessant.

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FAQ

  • für Neu- und Umbauten: seit 01.04.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2016
  • In allen Schlafräumen und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
  • der Eigentümer (bei selbstgenutzten und vermieteten Wohnraum)
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
  • Ab 01.01.2019 ändert sich die Landesbauordnung wie folgt, so dass der Eigentümer die Wartung übernehmen kann: Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitz habende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer