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BRANDSCHUTZHELFER 🧯🔥 im Betrieb.
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Die rechtliche Verpflichtung für Unternehmen zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie aus Abschnitt 7.3 der neuen ASR A2.2. Brandschutzhelfer verfügen über die Kenntnis im Umgang mit Feuerlöschern und können im Brandfall richtig reagieren.
Weitere Informationen gibts hier ➡️ https://brandschutztechnik-ahaus.de/brandschutzhelferausbildung/
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